Behandlungskosten
Informationen zu den Behandlungskosten
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass jegliche Leistungen in meiner Praxis von jedem Patienten in Anspruch genommen werden können, die Kosten jedoch je nach Versicherungsstatus selbst getragen werden müssen.
Sowohl die Osteopathie, als auch die Entspannungstherapie werden anteilig von vielen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bitte informieren Sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ).
Wenn nicht anders aufgeführt berechne ich bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) üblicherweise den 1,7-2,3 fachen Satz, bei Privatversicherten (PKV) den 2,3-3,5 fachen Satz.
Welche Kosten je nach Therapieplan auf sie im Einzelfall zukommen, werde ich mit ihnen vor der Behandlung besprechen.
Sollten sie weitere Fragen haben nehmen sie gerne Kontakt auf.