BEHANDLUNGEN FÜR PATIENTEN AUS BELGIEN IN AACHEN

Grenzüberschreitende fachärztliche Betreuung

Tumornachsorge, Hautkrebsscreening, Gesundheits-Checkup
für die deutschsprachige Gemeinschaft

Liebe Patienten aus dem Grenzgebiet Aachen-Belgien,

auch sie heiße ich herzlich willkommen in meiner Praxis für Osteopathie & Integrative Medizin.

Durch die Beendigung des IZOM-Projektes seit dem 1. Juli 2017 wurde die neue
„Ostbelgien-Regelung“ eingeführt.

Diese besagt, dass belgische Patienten eine fachärztliche Behandlung in grenznahen Gebieten Deutschlands u.a. in der Stadt Aachen problemlos in Anspruch nehmen können.

Diese Regelung gilt für die Einwohner folgender belgischer Gemeinden:
Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Raeren, Eupen, Kelmis, Lontzen, St. Vith, Weismes, Malmedy, Baelen, Plombières und Welkenraedt

Rechnungen bis zu 200 Euro werden zu 75 Prozent von ihrer Kasse erstattet, vorausgesetzt, es handelt sich um in Belgien erstattungsfähige Leistungen. Diese müssen zunächst vom Patienten vorgestreckt werden, die erstattungsfähigen Leistungen der Krankenkasse werden im Nachhinein gezahlt.
Die übrigen 25 Prozent werden vom Patienten selbst getragen.
Bei Rechnungen ab 200 Euro nimmt die belgische Krankenkasse die Erstattung nach belgischem Recht vor.

Die prozentuale Erstattung betrifft nur die fachärztlichen Leistungen.

Sollte ich im Rahmen von Vorsorge -oder Tumornachsorgeuntersuchungen weiterführende bildgebende Verfahren (CT, MRT, PET-CT) für notwendig erachten, werde ich sie direkt überweisen.
Auch in diesem Fall müssen sie keine Honorarkosten vorstrecken.

(Quelle https://www.ckk-mc.be/was-tun-bei/lebenslage/willkommen-belgien/grenzgaengersituation/deutschland/ostbelgien_regelung)

Mögliche Abweichungen erfragen sie bitte vorab bei ihrer Krankenkasse.

Jegliche weitere Leistungen die ich anbiete stehen ihnen ebenfalls offen, die (Teil-) Kostenerstattung ihrer Krankenkasse insbesondere für die Osteopathie, Akupunktur oder Entspannungstherapie erfragen sie bitte ebenfalls vorab bei ihrer Krankenkasse.
Diese Leistungen können bei fehlender Kostenerstattung seitens ihrer Krankenkasse selbstverständlich dennoch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt nach der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ)
(Behandlungskosten)

Sollten sie weitere Fragen haben nehmen sie gerne Kontakt auf:

Ihre Selma Noppeney

Praxis für Osteopathie & Integrative Medizin